Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Das inter­mi­nis­te­ri­elle Lan­des­pro­gramm MOVERS – Aktiv zur Schule ist bemüht, die Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt aus­schließ­lich für das zen­trale Online-Ange­bot https://www.movers-bw.de, nicht jedoch für ver­linkte Ange­bote und Dienste.


Erstel­lung die­ser Erklä­rung

Diese Erklä­rung wurde am 19. Oktober 2022 erstellt.

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anfor­de­run­gen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Eine vollständige und abschließende Prüfung durch eine Selbstbewertung über bitvtest.de steht noch aus und wird anschließen hier veröffentlicht. 

Nicht oder noch nicht voll­stän­dig bar­rie­re­freie Inhalte

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden
  • Erläuterungen in Leichter Sprache sind nicht vorhanden

Wir arbei­ten an den not­wen­di­gen Pro­zes­sen, die Infor­ma­ti­o­nen in Bezug auf die digi­tale Bar­rie­re­frei­heit fort­lau­fend wei­ter zu ver­bes­sern.

Kon­takt­an­ga­ben und Feed­back

Feed­back zur Bar­rie­re­frei­heit die­ser Seite kön­nen Sie über unser MOVERS-Kontaktformular abge­ben.

NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart

Tel.: 0711 / 23991-0
Fax: 0711 / 23991-23
E-Mail: info (at) nvbw.de

Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäfts­stelle der Lan­des-Behin­der­ten­be­auf­trag­ten
Else-Josen­hans-Straße 6
70173 Stutt­gart
Tel. 0711/279-3360
E-Mail: Post­stelle(at)bfbmb.bwl.de
https://sozi­al­mi­nis­te­rium.baden-wuert­tem­berg.de/