Erklärung zur Barrierefreiheit
Das interministerielle Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule ist bemüht, die Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot https://www.movers-bw.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19. Oktober 2022 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Eine vollständige und abschließende Prüfung durch eine Selbstbewertung über bitvtest.de steht noch aus und wird anschließen hier veröffentlicht.
Nicht oder noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden
- Erläuterungen in Leichter Sprache sind nicht vorhanden
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Kontaktangaben und Feedback
Feedback zur Barrierefreiheit dieser Seite können Sie über unser MOVERS-Kontaktformular abgeben.
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 / 23991-0
Fax: 0711 / 23991-23
E-Mail: info (at) nvbw.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. 0711/279-3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/