Temporäre Stadtmöbel für Schulzonen
Das Land Baden-Württemberg verleiht Stadtmöbel zum Einsatz auf Schulzonen: So können Schülerinnen und Schüler das Fahrrad sicher abstellen, sich in der Pause in einer modularen Liegewiese ausruhen oder zusammensitzen und gemeinsam ihr Vesper essen. Die Möbelsets enthalten unter anderem Sitzgelegenheiten, Pflanzkästen und Radbügel und sind in drei Ausführungen (S, M, L) erhältlich.
Mit der temporären Möblierung probieren Kommunen unkompliziert aus, wie sich die Schulzone attraktiv gestalten lässt. Sie erhalten die Chance, unterschiedliche Gestaltungsvarianten zu testen, diese für Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu machen und Erfahrungen für eine dauerhafte Lösung zu sammeln.
Kommunen können das Mobiliar für einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten flexibel ausleihen. Es gibt zwei Leihzeiträume: März bis Juni 2026 und Juli bis Oktober 2026.
Für AGFK-Mitgliedskommunen ist das Angebot komplett kostenlos. Außerdem kann jährlich je eine Kommune pro AGFK-Landkreis den Service gratis nutzen.
Auch Kommunen, die nicht Mitglied der AGFK sind, können die Stadtmöbel ausleihen und dafür zwischen zwei Optionen wählen:
- Transport über den Dienstleister des Ministeriums: pauschal 12.150 € brutto (10.210 € netto)
- Eigene Organisation des Transports: Sockelbetrag von 1.815 € brutto (1.525 € netto) für die Bereitstellung ab dem Lager in Mannheim
Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot.
Bitte beziehen Sie sich im Formular zur Interessensbekundung für die temporäre Umgestaltung auf MOVERS und Schulzonen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Servicestelle Ortsmitten:
Montag - Freitag, 9-17 Uhr
Tel.: +49 (0)6251 8263287
info (at) ortsmitten-bw.de

