Für einen aktiven Schulweg mit dem Fahrrad oder Roller bedarf es auch der notwendigen Infrastruktur auf dem Schulgelände.
Mithilfe des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg Landkreise, Städte und Gemeinden finanziell und fördert den Bau von Rad- und Rollerabstellanlagen. Kommunen und Schulen können eine Förderung von Rad- und Rollerabstellanlagen beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen.
Geeignete Rad- und Rollerabstellanlagen sind im Optimalfall überdacht und bieten Schülerinnen und Schülern einen Ort, um die Fahrräder oder Roller sicher und geschützt vor Witterung abzustellen.
Durch den Rahmenvertrag des Landes Baden-Württemberg wird es leichter, Rad- und Rollerabstellanlagen zu planen, zügig umzusetzen und dabei Kosten zu sparen.
Mehrwert von Rad- und Rollerabstellanlagen
Rad- und Rollerabstellanlagen ermöglichen es Schülerinnen und Schülern nicht nur ihre Räder und Roller sicher abzuschließen, sondern bieten auch für die Schule und Kommune einen großen Mehrwert:
Zentraler Ort für Fahrräder und Roller: Diese werden an einem festen Standort geordnet abgestellt, sodass Verkehrswege frei bleiben.
Verbesserung der Infrastruktur im Umfeld der Schule und infolgedessen auch Stärkung der Verkehrssicherheit vor Ort
Sichtbarer und relevanter Beitrag der Kommune zu mehr aktiver und gesunder Mobilität
Verringerung von Verwaltungsaufwand, Genehmigungsdauer und Kostenbei Bezug von Abstellanlagen über den Rahmenvertrag des Landes
Fragen oder Interesse?
Unsere Servicestelle unterstützt Sie!
Sie arbeiten für eine Schule oder Kommune und interessieren sich für die Umsetzung des Bausteins im Rahmen von MOVERS – Aktiv zur Schule? Wenden Sie sich direkt an unsere Servicestelle. Diese beantwortet alle offenen Fragen und erläutert Ihnen die nächsten Schritte: